Unser Anliegen ist es,
Menschen mit Behinderung eine "Auszeit" von ihrem täglichen Umfeld zu bieten, bei Bedarf auch von ihren Betreuern/Eltern/ Kindern. Angenommen und betreut sein, auch außerhalb ihres sonst so geschützten Rahmens.
Auch Eltern/Verwandte brauchen mal eine "Auszeit" oder sind für einige Zeit nicht imstande ihr Familienmitglied mit einer Behinderung ausreichend zu versorgen.
Gegebenenfalls können die Betreuungskosten in unserem Hause über die so genannte "Verhinderungspflege" mit ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. SGB XI, § 39 Abs. 2, Satz 1
Ebenso geben wir Eltern/Betreuern die Möglichkeit, während eines gemeinsamen Aufenthaltes in unserem Hause, ihre Fürsorgepflicht stundenweise an uns zu übertragen.